SEYBERT | Die Frist für die Prüfung des Jahresbelegs von Registierkassen
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Die Frist für die Prüfung des Jahresbelegs von Registierkassen

Zum Abschluss eines jeden Geschäftsjahres ist für jede Registrierkasse separat ein Jahresbeleg zu erstellen, zu überprüfen und gemäß der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist 7 Jahre aufzubewahren.

Die Frist für die Überprüfung des Jahresbelegs 2021 von Registrierkassen endet mit 15. Februar 2022.

Wenn wir diese Überprüfung für Sie vornehmen sollen, benötigen wir rechtzeitig eine gut lesbare (QR-Code) Kopie Ihres Jahresbelegs, als Ausdruck oder in elektronischer Form.

Eine Überprüfung nach dem 15. Februar könnte vom Finanzamt als Finanzordnungswidrigkeit ausgelegt werde.

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